Youtube hat ein einst zunehmendes Problem. Streaming-Portale sowieso. Jetzt auch noch WissenschafterInnen?!
Ich sehe was, was ich nicht zeigen darf
Bei Portalen wie Youtube stößt man mit nicht ganz astrein attributierten Videos immer wieder auf urheberrechtliche Probleme, und das auch noch massenhaft. Doch auch Wissenschafter sollten vorsichtig bei der Verwendung von Abbildungen (Fotos, Grafiken, Logos, …) und natürlich von Videos sein.
(Foto “copyright reasons” von gaelx @ Flickr)
Zwar gelten für Lehre und Wissenschaft ein wenig gelockerte Urheberrechte, doch mit den heutigen technischen Möglichkeiten des Streamens von Vorlesungen und Verbreitens von Manuskripten per E-Mail und Lernplattformen ist dieser Schutz der Lehre umgangen bzw. aufgehoben.
It’s the distribution, dummy!
Rechtskundigere mögen mich bitte korrigieren, doch einfach gesagt endet mit den verbesserten Möglichkeiten der Verbreitung die “Bevorzugung” der Lehrenden. Ich halte immer wieder Vorträge, Seminare und Workshops ab. Meine Teilnehmenden bekommen selbstverständlich jeweils auch ein Manuskript zum Vortrag gesandt, das alle Informationen samt weiterführender Literaturabgaben beinhaltet. Das möchte ich mir nicht nehmen lassen! Die Präsentation bekommen sie jedoch bewusst nicht ausgehändigt, denn die enthält Fotos! Zwar gebe ich Quellen immer an, da ich als Vortragende aber nicht wissen kann, welche Kreise diese dann einmal online ziehen würde, eventuell sogar in bearbeiteter Form ohne die Links zu den Referenzen etwaig verwendeter Abbildungen, sichere ich mich auf diese selbst Weise ab. (Hand auf’s Herz – wer hat sich schon jemals nach einem Workshop die gesandte Präsentation nochmals angesehen? Wohl die allerwenigsten. Ich bevorzuge auch ein kleines und feines Manuskript in Händen! Eben!)
Die sichere Suche macht korrekt
Ich achte schon bei der Recherche auf korrekte Zuweisungen! Bei Google (und in allen anderen Suchmaschinen) kann man bei “erweiterte Suche” auch die urheberrechtlichen Settings für die Bildersuche einstellen. Selbiges gilt auch für Fotodatenbanken wie “Flickr”. Lassen Sie sich von vorneherein urheberrechtlich ausdrücklich freie, also zur Verwendung, Verbreitung und/oder Bearbeitung erlaubte Abbildungen anzeigen.
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U.a. aufgeführt in:
(Bericht vom 7. November 2013)
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